§ 6 Vertretung der Gesellschaft
In Kraft seit 01. Januar 2018
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BSEOG
Gliederung
2. Abschnitt Organisation der Gesellschaft
§ 6 Vertretung der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat eine/einen Geschäftsführerin/Geschäftsführer. Diese Funktion wird von der Geschäftsführerin/vom Geschäftsführer für kaufmännische Angelegenheiten der Bundes-Sport GmbH wahrgenommen.
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