Art. 1 § 8 Kollektivvertragsfähigkeit
In Kraft seit 01. Juli 2003
Up-to-date
Die Gesellschaft sowie Unternehmen, die im Alleineigentum der Gesellschaft stehen, sind als Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer kollektivvertragsfähig.
Rückverweise
BRZ GmbH · Bundesrechenzentrum GmbH
Art. 3 § 38 Inkrafttreten
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft. § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/2001…
Art. 1 § 2 Gegenstand und Befugnisse
…1) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung von gesetzlich oder durch Verordnung übertragenen und von vertraglich übernommenen Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT). (2) IT-Aufgaben…