§ 11a Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. September 2000
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§ 11a Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften — BRPG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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