(1) Dem Vorsitzenden, den Prüfern und dem Schriftführer der an öffentlichen Schulen eingerichteten Prüfungskommissionen sowie dem von der Bildungsdirektion gemäß § 8a Abs. 1 bestellten Vorsitzenden und Prüfern, sofern sie aus dem öffentlichen Schulwesen kommen, gebührt eine Abgeltung gemäß dem Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, BGBl. Nr. 314/1976, nach Maßgabe der für Externistenreifeprüfungen vorgesehenen Abgeltung. Dabei gilt die in Form einer Projektarbeit (§ 3 Abs. 3 Z 2) abgelegte Teilprüfung im Rahmen der Prüfung über den Fachbereich als schriftliche Klausurarbeit im Sinne der zitierten Bestimmung.
(2) Bei Ablegung der (Teil)Prüfung an einer öffentlichen Schule hat der Prüfungskandidat vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe der gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxen zu entrichten. Bei Ablegung von Teilprüfungen im Rahmen von anerkannten Lehrgängen bzw. im Rahmen der Lehrabschlussprüfung über vierjährige Lehrberufe hat der Berufsreifeprüfungsabsolvent vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe der für die Vorsitzführung gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxe zu entrichten.
Rückverweise
BRPG · Berufsreifeprüfungsgesetz
§ 11 Abgeltung für die Prüfungstätigkeit
(1) Dem Vorsitzenden, den Prüfern und dem Schriftführer der an öffentlichen Schulen eingerichteten Prüfungskommissionen sowie dem von der Bildungsdirektion gemäß § 8a Abs. 1 bestellten Vorsitzenden und Prüfern, sofern sie aus dem öffentlichen Schulwesen kommen, gebührt eine Abgeltung gemäß dem Prüfu…
§ 12 Inkrafttreten
…8 samt Überschrift, § 8a samt Überschrift, § 8b samt Überschrift, § 9, § 9a Abs. 1 sowie § 11 samt Überschrift und die Änderung der Anlage 2 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 91/2005 treten mit 1…
§ 4 Zulassung zur Berufsreifeprüfung
…genannten Ausbildungen bzw. Prüfungen antreten. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich unter sinngemäßer Anwendung des § 8a und des § 11 Abs. 1 auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. (3a) Bei negativer Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z…
§ 8 Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung
…als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung geeignet anerkennen. Auf Antrag des Bundesministers für Inneres kann der zuständige Bundesminister einen von der Sicherheitsakademie gemäß § 11 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, geführten Lehrgang als zur Vorbereitung auf die Teilprüfung über den Fachbereich „Politische Bildung und Recht“ geeignet…