Geldleistungen, die wegen Pflegebedürftigkeit nach anderen bundesgesetzlichen oder ausländischen Vorschriften gewährt werden, sind auf das Pflegegeld nach diesem Bundesgesetz anzurechnen. Ausgenommen davon ist die Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376/1967.
§ 7 BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 7 Anrechnung
…§ 7. Geldleistungen, die wegen Pflegebedürftigkeit nach anderen bundesgesetzlichen oder ausländischen Vorschriften gewährt werden, sind auf das Pflegegeld nach diesem Bundesgesetz anzurechnen. Ausgenommen davon ist die Erhöhung…
§ 33 Mitwirkung
…Pflegegeldstufe, 2. Anzahl der Ruhenstage pro Monat sowie der Grund für das Ruhen ( § 12 BPGG ), 3. Erschwerniszuschlag, 4. Geburtsjahr, 5. Geschlecht, 6. Bundesland, 7. Übergang des Pflegegeldanspruchs nach § 13 BPGG sowie der Grund für den Übergang nach § 13 BPGG , 8. Information, dass die Person verstorben ist, 9. ICD 10 Code. Die Herstellung…
§ 48g Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 129/2022
…Die Neubemessung des Pflegegeldes ist grundsätzlich ohne neuerliche ärztliche oder pflegerische Begutachtung, ausgenommen der Fälle, in denen ein qualitatives Zusatzerfordernis der Pflegegeldstufen 5 bis 7 ( § 4 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes) zu beurteilen ist, von Amts wegen oder auf Antrag vorzunehmen. Erfolgt die Antragstellung bis zum 31. …
§ 48
…zum 31. Dezember 1998 die bis zu diesem Zeitpunkt für die Beurteilung des Anspruches geltenden Bestimmungen des § 4 und der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz , BGBl. Nr. 314/1993, zugrunde zu legen. Dies gilt sinngemäß auch für gerichtliche Verfahren. (2) Personen, denen zum 31. Dezember 1998 ein Pflegegeld…
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