§ 37 Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 01. Juli 1993
Up-to-date
§ 37 Inkrafttreten von Verordnungen — BPGG
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen frühestens mit 1. Juli 1993 in Kraft gesetzt werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden