§ 36
In Kraft seit 01. Juli 1993
Up-to-date
Soweit in anderen Gesetzen auf bisherige pflegebezogene Geldleistungen, die durch dieses Bundesgesetz geändert oder aufgehoben werden, verwiesen wird, gelten diese Verweisungen als Verweisungen auf das Pflegegeld nach diesem Bundesgesetz.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden