Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.
BPAÜG · Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz
§ 13 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
…Schlussbestimmungen Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften § 13. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.…
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