Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.
BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 68 BV-Kassen
…4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse BV-Kassen § 68. Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.…
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