BundesrechtBundesgesetzeBetriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz5. Teil Selbständigenvorsorge für freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse§ 68

§ 68BV-Kassen

In Kraft seit 01. Januar 2008
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