BMSVG
Gliederung
5. Teil Selbständigenvorsorge für freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte
4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse
§ 68 BV-Kassen
Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.
§ 68 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
…§ 68. Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.…
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