§ 68 BV-Kassen — BMSVG
Rückverweise
Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.
§ 68 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 68 BV-Kassen
…4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse BV-Kassen § 68. Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.…