§ 15 Zuständigkeitsänderungen
In Kraft seit 01. April 2025
Up-to-date
Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.
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