(1) Die bisher dem Planstellenbereich Äußeres Zentralleitung oder dem Planstellenbereich Arbeit und Soziales Zentralleitung angehörenden Bediensteten, die mit der Besorgung der in Art. 1 Z 4 genannten Aufgaben ausschließlich oder überwiegend betraut waren, werden in den Planstellenbereich des Bundeskanzleramtes übernommen. Die für die Besorgung dieser Aufgaben bisher vorgesehenen Planstellen und allenfalls beim Planstellenbereich Landesarbeitsämter gebundenen Planstellen gehen in den Planstellenbereich des Bundeskanzleramtes über.
(2) Hiezu hat der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und der Bundesminister für Arbeit und Soziales nach Anhörung des Zentralausschusses des Ressorts mit Bescheid festzustellen, welche Beamten dem Planstellenbereich Bundeskanzleramt Zentralleitung zuzuweisen sind. Dabei sind zunächst dem Bundeskanzleramt jene Beamten zuzuweisen, die ausschließlich oder überwiegend mit Angelegenheiten befaßt waren, die nunmehr in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
(3) Abs. 2 gilt für Vertragsbedienstete mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Bescheides eine Dienstgebererklärung tritt.
(4) Den Bediensteten im Sinne des Abs. 1 ist, sofern sie die besonderen Anstellungserfordernisse für die Verwendung im auswärtigen Dienst erfüllen, der neuerliche Wechsel in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten gewährleistet.
Art. 4 BMG · BMG · Bundesministeriengesetz 1986
Art. 4
…für wirtschaftliche Angelegenheiten hat nach Anhörung des in diesem Bundesministerium eingerichteten Zentralausschusses mit Bescheid festzustellen, welche Beamten ausschließlich oder überwiegend mit diesen Angelegenheiten betraut sind. (4) Abs. 3 gilt für Vertragsbedienstete mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Bescheides eine Dienstgebererklärung tritt.…
Art. 4
…1) Die bisher dem Planstellenbereich Äußeres Zentralleitung oder dem Planstellenbereich Arbeit und Soziales Zentralleitung angehörenden Bediensteten, die mit der Besorgung der in Art. 1 Z 4 genannten Aufgaben ausschließlich oder überwiegend betraut waren, werden in den Planstellenbereich des Bundeskanzleramtes übernommen. Die für die Besorgung dieser Aufgaben bisher vorgesehenen Planstellen und allenfalls…
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