1. Anstrich und Lackierung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
2. Haushaltspflege an Familienhelferinnenschulen.
3. Hauswirtschaft an allgemeinbildenden höheren Schulen.
4. Kochen an Familienhelferinnenschulen.
5. Lasieren an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
6. Maschinenkunde Übungen an Bundesförsterschulen.
7. Modetechnik an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.
8. Nähen an Familienhelferinnenschulen.
9. Nähen, Materialienkunde und Werken (ausgenommen Materialienkunde) an Hauswirtschaftsschulen.
BLVG · Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Anl. 6
…Anlage 6 Lehrverpflichtungsgruppe VI 1. Anstrich und Lackierung an Meisterschulen für das Malerhandwerk. 2. Haushaltspflege an Familienhelferinnenschulen. 3. Hauswirtschaft an allgemeinbildenden höheren Schulen. 4. Kochen an Familienhelferinnenschulen…
§ 2 Ausmaß der Lehrverpflichtung
…Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe III (Anlage 3) 1,050 4. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe IV (Anlage 4) 0,913 5. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe IVa (Anlage 4a) 0,955 6. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe IVb (Anlage 4b) 0,977 7. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe V (Anlage 5) 0,875 8. für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe Va (Anlage 5a…
Rückverweise