1. Anstrich und Lackierung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
2. Haushaltspflege an Familienhelferinnenschulen.
3. Hauswirtschaft an allgemeinbildenden höheren Schulen.
4. Kochen an Familienhelferinnenschulen.
5. Lasieren an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
6. Maschinenkunde Übungen an Bundesförsterschulen.
7. Modetechnik an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.
8. Nähen an Familienhelferinnenschulen.
9. Nähen, Materialienkunde und Werken (ausgenommen Materialienkunde) an Hauswirtschaftsschulen.
Rückverweise
BLVG · Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
§ 2 Ausmaß der Lehrverpflichtung
…die Aufrechterhaltung des praxisschulmäßigen Unterrichtes zwingend erfordert, bis zu jener Zahl von Werteinheiten zulässig, die sich ergibt aus 1. 7% der an der Praxisvolksschule oder 6% der an der Praxismittelschule für die Unterrichtserteilung vorgesehenen Werteinheiten und 2. – sofern nicht ein eigener Abteilungsleiter für die schulpraktische Ausbildung bestellt ist – 2,00 Werteinheiten…