Nur Fachärzte/Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Fachärzte/Fachärztinnen für Innere Medizin dürfen fachärztliche Freistellungszeugnisse ausstellen.
…vertritt in der Revision den Standpunkt, dass das Gesetz nicht ausschließlich schriftliche Bestätigungen und Zeugnisse verlange, sondern auch ein mündliches Zeugnis einer nach § 3 MSchV berechtigten Person genüge. Als solches mündliches Zeugnis sieht sie die Angaben des als Zeugen vernommenen Frauenarztes der Klägerin an, wonach seine Patientin schon mit Juli…