Für das Identitäts- und Berechtigungsmanagement von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals für die Nutzung von IT Systemen und Diensten gemäß § 6 Abs. 1 Z 7 sind aus dem Datenverbund der Schulen an die Bildungsstammportale und das Bildungsportal zu übermitteln:
1. folgende Daten der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten:
a) die Personenstammdaten gemäß § 2 Z 21 lit. a und e mit Ausnahme der Sozialversicherungsnummer gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 BilDokG 2020,
b) das bPK BF, sowie weitere benötigte verschlüsselte bPK anderer Verwaltungsbereiche,
c) die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu Stundenplänen (Klasse bzw. Jahrgang, Rolle) sowie
d) Telefonnummer, E Mail-Adresse;
2. folgende Daten der Bediensteten des Bundes an Schulen gemäß § 280 Abs. 1 Z 1 BDG und der Landeslehrpersonen gemäß § 119a des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LDG, BGBl. Nr. 302/1984, in Verbindung mit § 280 Abs. 1 Z 7 BDG:
a) die Schulkennzahl(en),
b) das bPK BF, sowie weitere benötigte verschlüsselte bPK anderer Verwaltungsbereiche,
c) die Namen (Vor- und Familienname(n) einschließlich allfälliger akademischer Grade),
d) das Geschlecht,
e) die SAP Personalnummer,
f) die Zuordnung zu Stundenplänen (Klasse bzw. Jahrgang, Rolle) sowie
g) die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E Mail-Adresse);
3. die Daten gemäß Z 2 lit. a bis e und g des Verwaltungspersonals an Schulen.
Rückverweise
BilDokG 2020 · Bildungsdokumentationsgesetz 2020
§ 6 Datenverbund der Schulen
…Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrpersonen zum Zweck des Identitäts- und Berechtigungsmanagements für die Nutzung von (IT )Systemen und Diensten (§§ 6d und 6e); 7. für den Austausch von gesetzlich definierten Daten über die Schnittstelle zum Register- und Systemverbund mit anderen öffentlichen Stellen entsprechend deren gesetzlichen Aufträgen…
§ 6e Bildungsstammportale und Bildungsportalverbund, Bildungsportal – bildung.gv.at sowie angebundene ITSysteme und Dienste
…Lehr- und Verwaltungspersonal sowie von Erziehungsberechtigten auf schulbezogene IT Systeme und Dienste, wie insbesondere auf Lernplattformen oder auf Kommunikationstools. Die dafür benötigten Identitätsdaten (§ 6d) dieser Personengruppen werden im Bildungsportal mittels eines Identity- und Access-Managementsystems für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte sowie Lehrpersonen verwaltet und aus dem Datenverbund der Schulen…