(1) Das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen – Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002, tritt wie folgt außer Kraft:
1. § 7c sowie die Anlage 4 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, treten mit Ende des Schuljahres 2021/22 außer Kraft und sind bis zu diesem Zeitpunkt nach Maßgabe des § 24 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes anzuwenden,
2. § 9 Abs. 1 bis 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, tritt mit 31. August 2021 außer Kraft,
3. § 3 Abs. 4 und 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, tritt mit 31. August 2022 außer Kraft,
4. im Übrigen tritt das Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002, mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.
(2) Abweichend vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, gemäß Abs. 1 ist § 10a auf § 9 bis 31. August 2021 anzuwenden.
(3) Verordnungen, die aufgrund § 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 7a Abs. 11, § 7c Abs. 7 sowie § 8 Abs. 1 und 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, erlassen wurden, gelten solange als Bundesgesetze weiter, bis die ihren Gegenstand regelnden Verordnungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in Kraft treten, längstens jedoch bis 31. August 2021.
Rückverweise
BilDokG 2020 · Bildungsdokumentationsgesetz 2020
§ 23 Außerkrafttreten des Bildungsdokumentationsgesetzes
…1) Das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen – Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002, tritt wie folgt außer Kraft: 1. § 7c sowie die Anlage 4 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I…
§ 22 Inkrafttreten
… 1, § 15 mit Ausnahme des Abs. 3, sowie die Anlagen 4, 5 und 6 bis zum Außerkrafttreten der Verordnungen aufgrund des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, deren Weitergeltung als Bundesgesetze gemäß § 23 Abs. 3 festgelegt wurde, nicht anzuwenden. (3) Das Inhaltsverzeichnis…
§ 24 Übergangsbestimmungen hinsichtlich des 1. bis 3. Abschnittes
…4 sind bis Ende des Schuljahres 2021/22 nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten anzuwenden; anderenfalls finden § 7c sowie die Anlage 4 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, Anwendung. (3) Es sind ab dem Schuljahr 2023/24, unbeschadet des § 3 Abs. 2 Z…
§ 5 Evidenzen der Schülerinnen und Schüler
…von dieser oder diesem zu verarbeiten. Dies gilt auch hinsichtlich der Befreiungen vom Besuch der Berufsschule durch die Schulleiterin oder den Schulleiter gemäß § 23 Abs. 3 und 4 des Schulpflichtgesetzes 1985. (4) Sofern keine Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 des Schulpflichtgesetzes 1985 erforderlich…
BilDokV 2021 · Bildungsdokumentationsverordnung 2021
§ 29 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
…Nr. 12/2002, erlassen wurden und deren Weitergeltung als Bundesgesetz mit BGBl. I Nr. 20/2021 festgelegt wurde, gelten gemäß § 23 Abs. 3 BilDokG 2020 mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß Abs. 1 Z 2 als außer Kraft getreten, 2. die übrigen Bestimmungen treten mit dem Inkrafttreten dieser…