Die Leiterin oder der Leiter einer Bildungseinrichtung, an der eine Externistenprüfung oder eine Teilprüfung gemäß § 8a BRPG bzw. § 9 des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes durchgeführt wird, hat folgende Daten gemäß § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Z 19 prüfungskandidatinnen- und prüfungskandidatenbezogen zu verarbeiten:
1. die Schulkennzahl oder bei Erwachsenenbildungsinstitutionen die Erwachsenenbildungsinstitutskennzahl;
2. die Schulstufe;
3. die Art der Externistenprüfung (Externistenprüfung gemäß § 42 SchUG oder § 42 SchUG-BKV; Studienberechtigungsprüfung gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes; Berufsreifeprüfung gemäß BRPG; Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß dem Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz; Prüfungen gemäß §§ 11 Abs. 4, 13 Abs. 3 und 22 Abs. 4 des Schulpflichtgesetzes 1985);
4. das Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung (§ 42 Abs. 10 SchUG bzw. § 42 Abs. 12 SchUG-BKV), sofern nicht Z 5 oder 6 anzuwenden ist;
5. im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht:
a) die Art der Zulassung zu einem Prüfungstermin (§ 42 Abs. 6 SchUG bzw. § 42 Abs. 12 in Verbindung mit § 36 SchUG-BKV),
b) die Gesamtbeurteilung (§ 42 Abs. 9 in Verbindung mit § 38 Abs. 6 SchUG bzw. § 42 Abs. 12 in Verbindung mit § 38 Abs. 6 SchUG-BKV),
c) das Datum des Prüfungszeugnisses (§ 42 Abs. 10 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Z 9 SchUG bzw. § 42 Abs. 12 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Z 10 SchUG-BKV) und
d) die Anzahl der Wiederholungen von Teilprüfungen (§ 42 Abs. 12 in Verbindung mit § 40 SchUG bzw. SchUG-BKV);
6. im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung:
a) die Art der Zulassung zu einem Prüfungstermin (§ 4 BRPG),
b) die Gesamtbeurteilung (§ 9 BRPG),
c) das Datum des Prüfungszeugnisses (§ 9a BRPG) und
d) die Anzahl der Wiederholungen von Teilprüfungen (§§ 7, 8a BRPG);
7. im Fall der Ablegung einer Pflichtschulabschluss-Prüfung:
a) die Art der Zulassung zu einem Prüfungstermin (§ 2 des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes),
b) die Gesamtbeurteilung (§ 6 des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes),
c) das Datum des Prüfungszeugnisses (§ 7 des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes) und
d) die Anzahl der Wiederholungen von Teilprüfungen (§§ 5, 9 des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes).
Rückverweise
BilDokG 2020 · Bildungsdokumentationsgesetz 2020
Anl. 3
…§ 5 Abs. 1 Z 19 prüfungskandidatinnen- und prüfungskandidatenbezogen zu verarbeiten: 1. die Schulkennzahl oder bei Erwachsenenbildungsinstitutionen die Erwachsenenbildungsinstitutskennzahl; 2. die Schulstufe; 3. die Art der Externistenprüfung (Externistenprüfung gemäß § 42 SchUG oder § 42 SchUG-BKV; Studienberechtigungsprüfung gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes; Berufsreifeprüfung gemäß…
§ 8 Datenverarbeitungen hinsichtlich der abschließenden Prüfungen, der Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung
…zugehörigen Statistiken hinsichtlich der abschließenden Prüfungen schülerinnen- und schülerbezogene bzw. prüfungskandidatinnen- und prüfungskandidatenbezogene Daten gemäß § 5 Abs. 1 und 2, Anlage 3 Z 5 und 6, soweit zutreffend, sowie Anlage 6 nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten automationsunterstützt zu verarbeiten. (2) Im Fall der Ablegung der…
§ 5 Evidenzen der Schülerinnen und Schüler
…1967, BGBl. Nr. 376/1967, folgende schülerinnen- und schülerbezogene Daten nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten automationsunterstützt zu verarbeiten: 1. die Schulkennzahl; 2. die Schulformkennzahl; 3. ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen; 4. die Sozialversicherungsnummer zum Zweck der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. h…
§ 18 Bundesstatistik zum Bildungswesen
…die Anzahl der beschäftigten Personen und der auf diese entfallende Personalaufwand, gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart und ausmaß und Art der Bildungseinrichtung; 3. die Finanzierung der Bildung, gegliedert nach Bildungsstufen, insbesondere der Betriebs- und Erhaltungsaufwand für Bildungseinrichtungen, gegliedert nach der Art der Bildungseinrichtung; 4. die Anzahl der Abschlüsse…