Anl. 10 — BilDokG 2020
Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat folgende Daten gemäß § 16 Abs. 1 und 2 schülerinnen- und schülerbezogen zu verarbeiten:
1. die Schulkennzahl;
2. die Schulformkennzahl;
3. das Schuljahr;
4. die Schulstufe;
5. die Klasse;
6. das bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen;
7. das bPK-BF und das bPK-AS in verschlüsselter Form;
8. die Erhebungs-ID;
9. den Monat und das Jahr der Geburt;
10. die Staatsangehörigkeit;
11. das Geschlecht;
12. die Eigenschaft als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder außerordentlicher Schüler. Im Fall der Aufnahme als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler auch die Dauer der Aufnahme;
13. die Sprachen der Schülerin oder des Schülers in folgender Differenzierung:
a) bis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte,
b) bis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen;
14. die Information, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde;
15. die Daten der Durchführung der Kompetenzerhebung;
16. die Begründung für eine allfällige Nichtteilnahme:
a) begründet gemäß § 9 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oder
b) unbegründet;
17. im Rahmen der Kompetenzerhebung erhobene Leistungsdaten;
18. die Dokumentation über die erfolgte Durchführung der Gespräche;
19. Identifikatoren der fachspezifischen Unterrichtsgruppe und
20. Identifikatoren der fachspezifischen Lehrperson.
Anl. 10 BilDokG 2020 · BilDokG 2020 · Bildungsdokumentationsgesetz 2020
Anl. 10 Bildungsdokumentationsgesetz 2020
…Anlage 10 zu § 16 Abs. 1 und 2 Verarbeitung von Daten hinsichtlich Kompetenzerhebungen: Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat folgende Daten gemäß § …
§ 22 Inkrafttreten
…tritt wie folgt in Kraft: 1. § 16, § 17 und § 18 Abs. 1 bis 5 sowie die Anlage 10 treten mit 1. September 2021 in Kraft, 2. § 5 Abs. 2, 3 und 4 sowie § 15 Abs. …
§ 15 Allgemeine Bestimmungen
…Schüler sowie jene der Studierenden miteinander sowie mit Daten gemäß den §§ 8 (in Verbindung mit Anlage 6 ), 16 (in Verbindung mit Anlage 10 ) und 17 und den Daten zu den Ergebnissen der Testungen gemäß § 4 Abs. 2a SchUG in der Datenverarbeitung „Bildungsinformationssystem (BILIS) zu…
§ 16 Datenverarbeitungen hinsichtlich Kompetenzerhebungen
…und ergänzender Kompetenzerhebungen gemäß § 17 Abs. 1a SchUG schülerinnen- und schülerbezogene Daten gemäß § 5 Abs. 1 sowie Anlage 10 nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten automationsunterstützt zu verarbeiten. § 4 Abs. 2 IQS-G findet Anwendung. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat…
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