(1) Der registrierteEmpfänger (§ 17 Abs. 1) hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgehen muß, wieviel Bier er unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten empfangen hat.
(2) Die Aufzeichnungen müssen den Bestimmungen des § 38 Abs. 3 Z 2 lit. a entsprechen.
§ 33 BierStG 2022 · BierStG 2022 · Biersteuergesetz 2022
§ 33
…1) In Ausübung der amtlichen Aufsicht sind die Zollorgane unbeschadet der Befugnisse, die ihnen nach der Bundesabgabenordnung zustehen, befugt, 1. in Betrieben und Transportmitteln Nachschau zu…
§ 35
…ermitteln, welche Biermengen, nach Steuerklassen getrennt, in einem vom Zollamt Österreich zu bestimmenden Zeitraum hergestellt, aufgenommen, zum Verbrauch entnommen, weggebracht, zurückgenommen, steuerfrei verwendet (§ 4 Abs. 1 Z 1), bezogen, unbrauchbar gemacht oder vernichtet wurden oder verlorengegangen sind. (3) Die im Abs. 1 angeführten Personen, ein registrierter Versender, ein registrierter…
§ 44 Steuergegenstand
…§ 44. (1) Zwischenerzeugnisse, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, unterliegen einer Verbrauchsteuer (Zwischenerzeugnissteuer). (2) Zwischenerzeugnisse im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die Erzeugnisse der…
Rückverweise