§ 70 Verweisungen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 70 Verweisungen — BiBuG 2014
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden