§ 20 Fachprüfung – Personalverrechner
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Die Fachprüfung für Personalverrechner besteht aus
1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 21 und
2. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 22.
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