BundesrechtBundesgesetzeBundeshaushaltsgesetz 20134. Hauptstück Anordnungen im Gebarungsvollzug, Verrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Zahlungsverkehr, Innenprüfung sowie Rechnungsprüfung und Bundesrechnungsabschluss2. Abschnitt Verrechnung§ 99

§ 99Gesonderte Gebarung

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date