§ 19 Ordnung der Struktur des Bundeshaushaltes
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
BHG 2013
Gliederung
2. Hauptstück Haushaltsplanung
2. Abschnitt Struktur des Bundeshaushaltes
§ 19 Ordnung der Struktur des Bundeshaushaltes
Für den Bundeshaushalt sind ein Ergebnishaushalt, ein Finanzierungshaushalt und ein Vermögenshaushalt zu führen.
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