BundesrechtBundesgesetzeBundeshaushaltsgesetz 20132. Hauptstück Haushaltsplanung1. Abschnitt Mittelfristige Haushaltsplanung§ 17

§ 17Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben

In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date