BundesrechtBundesgesetzeBundeshaushaltsgesetz 20132. Hauptstück Haushaltsplanung1. Abschnitt Mittelfristige Haushaltsplanung§ 16

§ 16Einvernehmensherstellung bei neuen Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben, die finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben

In Kraft seit 01. Januar 2013
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