BundesrechtBundesgesetzeBundeshaushaltsgesetz 20134. Hauptstück Anordnungen im Gebarungsvollzug, Verrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Zahlungsverkehr, Innenprüfung sowie Rechnungsprüfung und Bundesrechnungsabschluss6. Abschnitt Prüfung der Abschlussrechnungen und Bundesrechnungsabschluss§ 117

§ 117Überprüfung der Abschlussrechnungen

In Kraft seit 28. Dezember 2024
Up-to-date