BundesrechtBundesgesetzeBundeshaushaltsgesetz 20134. Hauptstück Anordnungen im Gebarungsvollzug, Verrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Zahlungsverkehr, Innenprüfung sowie Rechnungsprüfung und Bundesrechnungsabschluss5. Abschnitt Innenprüfung§ 116

§ 116Ordnung der Anordnungen im Gebarungsvollzug, der Verrechnung, der Kosten- und Leistungsrechnung, des Zahlungsverkehrs und der Innenprüfung

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date