BundesrechtBundesgesetzeBundeshaushaltsgesetz 20134. Hauptstück Anordnungen im Gebarungsvollzug, Verrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Zahlungsverkehr, Innenprüfung sowie Rechnungsprüfung und Bundesrechnungsabschluss2. Abschnitt Verrechnung§ 103

§ 103Grundsätze für die automationsunterstützte Besorgung von Aufgaben der Haushaltsführung

In Kraft seit 01. Januar 2013
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