§ 20 Oberbehörde
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Sofern bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes eine Zuständigkeit der Austro Control GmbH vorliegt, ist in solchen Fällen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Rückverweise
BGzLV 2008 · Zwischenstaatlicher Luftverkehr 2008
§ 23 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr (BGzLV 1997), BGBl. I Nr. 101/1997, außer Kraft. (3) Am 31. Oktober 2008 gemäß dem BGzLV 1997 geltende Luftverkehrsabkommen und Verwaltungsübereinkommen sowie gemäß dem BGzLV 1997 erteilte Bewilligungen bleiben unberührt. (4) Eingeschränkte Luftverkehrsrechte, die gemäß den Bestimmungen des BGzLV…