§ 18 Verweise auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. Januar 2006
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BGStG
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 18 Verweise auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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