§ 18 Verweise auf andere Bundesgesetze
Up-to-date
§ 18 Verweise auf andere Bundesgesetze — BGStG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden