§ 23 Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten
In Kraft seit 16. Juli 2004
Up-to-date
Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten, die gemäß § 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 und 7 Dienstnehmer des Forschungszentrums werden, gehen mit dem Entstehen dieser Dienstnehmerschaft auf das Forschungszentrum über und sind von diesem dem Bund zu refundieren.
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