(1) Der Leiter des Forschungszentrums hat dem Wirtschaftsrat mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der Tätigkeit des Forschungszentrums zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer Vorschaurechnung darzustellen (Jahresbericht). Weiters hat er dem Wirtschaftsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Forschungszentrums im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten (Quartalsbericht). Bei wichtigem Anlass ist dem Vorsitzenden des Wirtschaftsrates unverzüglich zu berichten; ferner ist über Umstände, die für die Liquidität des Forschungszentrums von erheblicher Bedeutung sind, dem Wirtschaftsrat unverzüglich zu berichten (Sonderbericht).
(2) Der Jahresbericht, die Quartalsberichte sowie das Jahres- und das Dreijahresarbeitsprogramm sowie der Jahres- und der Dreijahresfinanzplan sind schriftlich vorzulegen und auf Verlangen des Wirtschaftsrates mündlich zu erläutern; sie sind jedem Wirtschaftsratsmitglied auszuhändigen. Die Sonderberichte sind schriftlich oder mündlich zu erstatten und im letzteren Falle schriftlich nachzureichen.
Rückverweise
BFWG · BFW-Gesetz
§ 15 Planungs- und Berichterstattungssystem
…und 3, in den jährlichen Vorschaurechnungen gemäß § 13 Abs. 4, in den vom Leiter dem Wirtschaftsrat zu erstattenden Berichten gemäß § 14 Abs. 1, im Planungs- und Berichterstattungssystem gemäß Abs. 1 sowie im Rechnungswesen sind die erbrachten Aufgaben je nach Tätigkeitsbereich in getrennten Rechnungskreisen darzustellen…
§ 13 Arbeitsprogramm, Finanzplan, Vorschaurechnung, Unternehmenskonzept
…liegende Organisation einschließlich der Pläne für den Personal- und Sachmitteleinsatz, für die Investitionsvorhaben und für die Finanzierung zu enthalten. (4) Die jährliche Vorschaurechnung (§ 14 Abs. 1) hat dem genehmigten Arbeitsprogramm und dem genehmigten Finanzplan zu entsprechen. (5) Für das erste Geschäftsjahr hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft…
§ 19 Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsrates
…Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; 4. Entgegennahme von Berichten über die Gestion, den Kosten- und Ertragsverlauf und die innerbetriebliche Budgetkontrolle des Forschungszentrums (§ 14); 5. Genehmigung der Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen des Forschungszentrums; 6. Erlassung einer Geschäftsordnung für die Leitung des Forschungszentrums, in der Betragsgrenzen für Investitionen, die Gewährung von…