BFGG
Gliederung
1. Teil Organisation des Bundesfinanzgerichtes
1. Abschnitt Zuständigkeit, Sitz und Zusammensetzung des Bundesfinanzgerichtes
§ 2 Sitz
(1) Das Bundesfinanzgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2) Das Bundesfinanzgericht hat Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
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