Art. 13 Personalplan
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Artikel XIII. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2024 werden im Personalplan 2024 festgelegt (Anlage IV).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden