Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2023 als PDF dokumentiert)
Anhänge
BFG 2023 Anlage IPDFRückverweise
Keine Verweise gefunden