Anl. 2
In Kraft seit 20. Juli 2022
Up-to-date
(Anm.: Anlage II als PDF dokumentiert
Art. 2 Z 43 der Novelle BGBl. I Nr. 100/2022 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„43. Die Bezeichnung des Detailbudgets 42.04.91 in der Anlage II (Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2022) auf Seite 644 lautet „Personalämter“.“)
Anhänge
BFG 2022 Anlage IIPDFRückverweise
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