Anl. 1
In Kraft seit 20. Juli 2022
Up-to-date
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2022 samt Änderungen als PDF dokumentiert)
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