Anl. 1
In Kraft seit 28. Mai 2021
Up-to-date
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages, Anlage I und die Änderungen sind als PDF dokumentiert)
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