BundesrechtBundesgesetzeBundesfinanzgesetz 2016Art. 5

Art. 5Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Abs. 1) sowie Ausnahmen davon (Abs. 2)

In Kraft seit 09. Juni 2016
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