Anl. 1
In Kraft seit 26. November 2011
Up-to-date
(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert
1. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 56/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden nach dem Voranschlagsansatz 1/21347 der Paragraf „1/2135 Zahlungen gemäß Pflegefondsgesetz:“ sowie der Voranschlagsansatz „1/21358/22 Zahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln“ eingefügt.“
2. Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. I Nr. 109/2011 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
,,Im Bundesvoranschlag (Anlage I) wird nach dem Voranschlagsansatz 1/44228 der Voranschlagsansatz „1/44257/22 Zweckzuschuss für Kinderbetreuung“ eingefügt.“)
Anhänge
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