Art. 15
In Kraft seit 01. Juni 2007
Up-to-date
Artikel XV. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juni 2007 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2007 mit der Maßgabe, dass die auf Grund des gesetzlichen Budgetprovisoriums 2007 in der Zeit vom 1. Jänner 2007 bis 31. Mai 2007 vollzogenen Gebarungen unter Berücksichtigung der auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 sich ergebenden geänderten Zuständigkeiten einzelner Bundesministerien zu Gunsten und zu Lasten der maßgeblichen Einnahmen- und Ausgabenansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 zu überrechnen sind.
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