BFA-VG
Gliederung
1. TEIL: ALLGEMEINER TEIL
3. Hauptstück Allgemeine Verfahrensbestimmungen
§ 12a Dolmetschleistungen unter Verwendung technischer Einrichtungen
Wenn einer Einvernahme oder Befragung ein Dolmetscher beizuziehen ist (§ 39a AVG), die Dolmetschleistung am Ort der Einvernahme aber nicht binnen angemessener Zeit zur Verfügung gestellt werden kann, so kann die Dolmetschleistung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung erbracht und dokumentiert werden.
§ 29 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 29 Übermittlung personenbezogener Daten
…und dem Bundesverwaltungsgericht, 5. dem Amt des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für Flüchtlinge in Österreich, 5a. der Volksanwaltschaft (Art. 148a ff B VG), 6. den Vertragsparteien eines Abkommens zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrages oder eines Antrages auf internationalen Schutz zuständigen Staates oder den Behörden der…
§ 11 Zustellungen
…Zustelldienstes die Dienststelle der Landespolizeidirektion tritt und eine Hinterlegung beim Gemeindeamt nicht in Betracht kommt. (7) Ein Fremder, dessen faktischer Abschiebeschutz aufgehoben wird (§ 12a Abs. 2 AsylG 2005) oder dem ein faktischer Abschiebeschutz nicht zukommt (§ 12a Abs. 1 oder 3 AsylG 2005) und…
Rückverweise