BFA-VG
Gliederung
2. TEIL: BESONDERER TEIL
1. Hauptstück: Behördenauftrag und Organbefugnisse
2. Abschnitt: Mitwirkung und Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
§ 48 Dokumentationspflicht bei Missachtungen von Anordnungen der Unterkunftnahme und Aufenthaltsbeschränkungen
Im Fall, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen ihrer Befugnisausübung Missachtungen von Anordnungen der Unterkunftnahme gemäß § 15b AsylG 2005 oder Aufenthaltsbeschränkungen gemäß § 15d AsylG 2005 wahrnehmen, haben sie diese zu dokumentieren und dem Bundesamt mitzuteilen.
§ 48 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 48 Dokumentationspflicht bei Missachtungen von Anordnungen der Unterkunftnahme und Aufenthaltsbeschränkungen
…§ 48. Im Fall, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen ihrer Befugnisausübung Missachtungen von Anordnungen der Unterkunftnahme gemäß § 15b AsylG 2005 oder Aufenthaltsbeschränkungen…
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