Wird ein Fremder – aus welchem Grund auch immer – angehalten, ist er dem Bundesamt oder dem Bundesverwaltungsgericht auf dessen Ersuchen vorzuführen. Die Anhaltung, insbesondere eine Schubhaft, wird durch die Vorführung nicht unterbrochen.
§ 44 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 44 Sonstige Vorführungen
…§ 44. Wird ein Fremder – aus welchem Grund auch immer – angehalten, ist er dem Bundesamt oder dem Bundesverwaltungsgericht auf dessen Ersuchen vorzuführen. Die Anhaltung, insbesondere…
§ 6 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
§ 6. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben das Bundesamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere durch Wahrnehmung der ihnen gemäß §§ 36 bis 47 eingeräumten Aufgaben und Befugnisse, zu unterstützen.
§ 40a GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 40a Exekutivdienstliche Tätigkeiten
…§ 38 Abs. 1 Z 3 bis 5 und Abs. 2 , § 39 Abs. 1 und § 44 BFA-Verfahrensgesetz ( BFA-VG ), BGBl. I Nr. 87/2012, vorgesehener Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt ist, solange er im Exekutivdienst oder im wissenschaftlichen oder amtsärztlichen Dienst verwendet wird…
§ 2 BFA-G · BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
§ 2 Organisation
…38 Abs. 1 Z 3 und 4 und Abs. 2, 39 Abs. 1 und 42 Abs. 1 des BFA-Verfahrensgesetzes ( BFA-VG ), BGBl. I Nr. 87/2012 vorgesehener Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigen, sofern diese dafür geeignet und besonders geschult sind. Für diese Organe gilt die…
Rückverweise