Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ist zum 1. Jänner 1956 durchzuführen.
§ 81 BewG 1955 · BewG 1955 · Bewertungsgesetz 1955
§ 81 § 81. Erste Hauptfeststellung.
…B. Übergangs- und Schlußbestimmungen. § 81. Erste Hauptfeststellung. Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ist zum 1. Jänner 1956 durchzuführen.…
§ 229 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 229 Erhöhung des Einheitswertes
…1) Ist für die Beurteilung eines Sachverhaltes der Einheitswert maßgebend, der noch nicht der zum 1. Jänner 1956 vorgenommenen Hauptfeststellung der Einheitswerte ( § 81 des Bewertungsgesetzes 1955 , BGBl. Nr. 148) unterworfen war, so ist dieser Einheitswert mit dem fünffachen Betrag anzusetzen. (2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes Einheitswerte land(forst…
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