§ 81 § 81. Erste Hauptfeststellung.
In Kraft seit 30. Juli 1955
Up-to-date
§ 81 § 81. Erste Hauptfeststellung. — BewG 1955
Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ist zum 1. Jänner 1956 durchzuführen.
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