BundesrechtBundesgesetzeBewertungsgesetz 1955ZWEITER TEIL. Besondere Bewertungsvorschriften.ERSTER ABSCHNITT. Einheitsbewertung.III. Betriebsvermögen. § 57. Begriff des Betriebsvermögens.§ 62

§ 62§ 62. Nicht zum Betriebsvermögen gehörige Wirtschaftsgüter

In Kraft seit 30. Dezember 1989
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