Art. 3 Artikel III
In Kraft seit 30. Juli 1988
Up-to-date
BewG 1955
Gliederung
Rückverweise
1. Artikel I Z 1, 2, 3, 5 und 6 sind erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte, die nach dem 31. Dezember 1988 liegen, anzuwenden.
2. Artikel I Z 4 ist erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte, die nach dem 31. Dezember 1986 liegen, anzuwenden.
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