Art. 3 Artikel III
In Kraft seit 14. Dezember 1983
Up-to-date
BewG 1955
Gliederung
Die Bestimmungen des Art. I sind auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 liegen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden