Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 31. Dezember 1981
Up-to-date
BewG 1955
Gliederung
Rückverweise
Die Bestimmungen des Art. I sind erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1981 liegen.
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