BewG 1955
Gliederung
DRITTER TEIL.
B. Übergangs- und Schlußbestimmungen. § 81. Erste Hauptfeststellung.
ARTIKEL II
Art. 2 Artikel II
Die Bestimmungen des Art. I sind erstmalig auf Feststellungszeitpunkte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1977 liegen.
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