Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 30. Juli 1988
Up-to-date
BewG 1955
Gliederung
Entspricht ein vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ergangener Feststellungsbescheid nicht dem § 68 Abs. 4 Z 2, so ist er ohne Rücksicht auf die bereits eingetretene Rechtskraft von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen.
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